http://www.onvista.de/: 24.05.2011
"FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Deutsche-Bank-Kunden können Gebühren für unaufgefordert zugeschickte Kontoauszüge zurückfordern. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, dass solche Gebühren für unzulässig erklärt hatte, ist nun rechtskräftig. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Entscheidung erstritten hatte, am Dienstag in Berlin mit. Deutschlands größte Bank hatte auf Berufung verzichtet, wie ein Sprecher des Konzerns in Frankfurt bestätigte. Die Verbraucherschützer erklärten, sie nähmen das Urteil vom 8. April (Az.: 2-25 O 260/10) zum Anlass, entsprechende Klauseln anderer Kreditinstitute zu überprüfen." Lesen Sie mehr …
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