http://www.mopo.de/: 04.05.2011
"Sämtliche Vorschriften über die Sicherungsverwahrung sind verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärt. Hamburger Richter werden nun bei 13 Schwerverbrechern prüfen, ob sie aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.
Totschläger Martin A. (60, Name geändert) wird vermutlich der erste Hamburger Häftling sein, der von der BVG-Entscheidung profitiert. Zwei Menschen hat er im Suff erdrosselt: 1984 tötete er einen jungen Mann in einem Hotel in St. Georg, 1989 einen Rentner. Bis zum Jahr 2000 saß er in Strafhaft, seitdem in Sicherungsverwahrung, derzeit in der sozialtherapeutischen Anstalt.
Martin A. hätte schon im Dezember 2010, nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, entlassen werden müssen, die Richter ließen ihn aber nicht. Nun bleibt ihnen kaum eine Wahl: Nur psychisch kranke Straftäter, von denen schwerste Verbrechen drohen, dürfen weiterhin dauerhaft weggeschlossen werden." Weiter zum vollständigen Artikel › Von Stephanie Lamprecht
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