Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte müssen unsere Bundesländer an die Hochschulen Gebühren zahlen. Das Urteil gilt für ganz Deutschland - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte gegen die Bundesländer geklagt und vor dem Oberlandesgericht München Recht erhalten. "Die Gebühren richten sich bei der Nutzung im Unterricht nach der Teilnehmerzahl und gehen von 4 Euro bis 13 Euro. Die wissenschaftliche Nutzung kostet 10 Euro." [dpa, 28.03.11]
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2011-03-28
Urheberrecht: Geschützte Texte der Unis sind gebührenpflichtig - Länder müssen zahlen | Nachrichten | Panorama
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