http://www.mopo.de/: 04.05.2011
"Sämtliche Vorschriften über die Sicherungsverwahrung sind verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärt. Hamburger Richter werden nun bei 13 Schwerverbrechern prüfen, ob sie aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.
Totschläger Martin A. (60, Name geändert) wird vermutlich der erste Hamburger Häftling sein, der von der BVG-Entscheidung profitiert. Zwei Menschen hat er im Suff erdrosselt: 1984 tötete er einen jungen Mann in einem Hotel in St. Georg, 1989 einen Rentner. Bis zum Jahr 2000 saß er in Strafhaft, seitdem in Sicherungsverwahrung, derzeit in der sozialtherapeutischen Anstalt.
Martin A. hätte schon im Dezember 2010, nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, entlassen werden müssen, die Richter ließen ihn aber nicht. Nun bleibt ihnen kaum eine Wahl: Nur psychisch kranke Straftäter, von denen schwerste Verbrechen drohen, dürfen weiterhin dauerhaft weggeschlossen werden." Weiter zum vollständigen Artikel › Von Stephanie Lamprecht
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2011-05-04
SICHERUNGSVERWAHRUNG: Hamburg: 13 Schwerverbrecher warten auf Freiheit | News | Panorama
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2011-03-28
Urheberrecht: Geschützte Texte der Unis sind gebührenpflichtig - Länder müssen zahlen | Nachrichten | Panorama
Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte müssen unsere Bundesländer an die Hochschulen Gebühren zahlen. Das Urteil gilt für ganz Deutschland - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte gegen die Bundesländer geklagt und vor dem Oberlandesgericht München Recht erhalten. "Die Gebühren richten sich bei der Nutzung im Unterricht nach der Teilnehmerzahl und gehen von 4 Euro bis 13 Euro. Die wissenschaftliche Nutzung kostet 10 Euro." [dpa, 28.03.11]
› http://de.news.yahoo.com/26/20110328/tot-lnder-mssen-fr-nutzung-von-geschtzte-a8e69b3.html
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2011-03-25
Google, die Welt der Bücher und ein Richter aus New York | Netzpresse | Recht
http://www.mediencity.de/:
"Artikel | 24.03.2011 15:09 Uhr› http://www.mediencity.de/Google-die-Welt-der-Buecher-und-ein-Richter-aus.6459.0.2.html
Ach, Google. Da hatte der Suchmaschinen-Riese schon ein bahnbrechendes Agreement mit Autoren und Verlagen zur Digitalisierung von Büchern verkündet. Da zürnte ein Heidelberger Literaturwissenschaftler in einem vielfach unterzeichneten Appell, dass Google Books "geistiges Eigentum [...]" Mehr » (mediencity.de)
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