Von Christian Woehrl"
"Der AK Zensur gratuliert dem Bundeskriminalamt zum Fahndungserfolg [1] und dem nachhaltigen Schlag gegen die Erzeuger und Verbreiter von Kinderpornographie. Dieser Erfolg wurde durch aktive Ermittlungsarbeit der Polizeibehörden möglich.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Kriminellen außerhalb des öffentlich zugänglichen Internets agieren. Das Zugangserschwerungsgesetz hätte in diesem Fall - wie auch in allen vorherigen Fällen - keinerlei Wirksamkeit entfalten können. Mehr noch, eine Sperrung müsste bei diesem Fall sogar als unterlassene..."
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