Fefes Blog: "Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die GEZ-Gebühren auf Computer mit Internetanschluß abgeschossen. Die Begründung ist super:
Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, der NDR stelle derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09)"
« zum Artikel »
http://blog.fefe.de/?ts=b5d1502f
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen