Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hat seinen Mobilfunkbetreiber T-Mobile auf Herausgabe aller über ihn gespeicherten personenbezogenen oder -beziehbaren Daten verklagt. Er stützt sich dabei auf den allgemeinen Auskunftsanspruch über erfasste und aufbewahrte persönliche Informationen in
Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Mobilfunkprovider hat sich genauso wie drei Konkurrenten
geweigert, einem einfachen Auskunftsersuchen grüner Politiker nachzukommen...
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